Beachte: Recht auf das eigene Bild - hier ist die Rechtsgrundlage in Österreich und Deutschland unterschiedlich!
1. Georg sammelt auf Facebook Bilder eines Fußballvereins. Dazu besorgt er sich Fotos aus dem Internet und stellt sie auf seine eigene Seite. Darf er das?
💡 Gibt es im Internet einen rechtsfreien Raum, wo man Bilder einfach kopieren darf? Denke an das Urheberrecht, das automatisch bei der Erstellung entsteht.
Ja, um die Rechte der Bilder braucht er sich im Internet nicht zu kümmern.
Nein, die Bilder sind urheberrechtlich geschützt.
2. Janine verwendet als privaten Bildschirmhintergrund ein Foto eines Stars, das sie im Internet gefunden hat. Ist das erlaubt?
💡 Macht es rechtlich einen Unterschied, ob du ein Bild für dich allein auf deinem privaten Gerät nutzt oder es öffentlich im Netz teilst?
Ja, das Foto wird ausschließlich privat verwendet.
Nein, auch die rein private Nutzung auf dem eigenen Gerät ist verboten.
3. Sophie kauft eine Musik-CD. Sie möchte die Songs auf ihr Smartphone kopieren, um sie unterwegs zu hören. Darf sie das?
💡 Hier greift die Regelung zur Privatkopie für rechtmäßig erworbene Medien. Ein wichtiges Detail ist jedoch, ob eine technische Sperre umgangen werden muss.
Ja, das ist für den reinen Eigengebrauch (Privatkopie) zulässig.
Nein, das Kopieren auf andere Geräte ist immer verboten.
4. Benjamin findet ein lustiges Bild im Internet – er lädt es direkt auf seine Facebookseite oder in seinen Instagram-Feed hoch. Ist das immer erlaubt?
💡 Ist ein Profil bei Facebook oder Instagram ein geschlossener privater Raum oder veröffentlichst du das Bild dort für viele andere Menschen?
Ja, humorvolle Bilder (Memes) darf man immer ungefragt teilen.
Nein, das ist ohne explizite Erlaubnis der Rechteinhaber nicht gestattet.
5. Max übernimmt zwei Sätze aus einem Artikel in seine Facharbeit und gibt die Quelle korrekt an. Ist das grundsätzlich erlaubt?
💡 Ja, das Zitieren einzelner Textstellen ist mit Quellenangabe im Rahmen des Zitatrechts erlaubt.
Ja, das ist erlaubt.
Nein, das ist nicht erlaubt.
6. Franz fotografiert die Architektur des weltberühmten Mirabellgartens in Salzburg von der öffentlichen Straße aus. Im Hintergrund sind zufällig Touristen erkennbar. Darf er das Foto auf Instagram posten?
💡 Stehen die Personen im Mittelpunkt des Fotos, oder fotografiert Franz eigentlich die öffentlich zugängliche Umgebung und die Menschen sind nur zufällig da?
Ja, aufgrund der Panoramafreiheit und weil die Personen bloßes „Beiwerk“ sind.
Nein, sobald fremde Personen erkennbar sind, ist jede Veröffentlichung verboten.
7. Monika postet in einer WhatsApp-Gruppe einen Link zu einer offiziellen Nachrichtenseite mit Fotos einer Ski-WM. Darf sie das?
💡 Kopiert Monika das Foto und lädt es neu hoch, oder zeigt sie den anderen nur den Weg (die Adresse) zu einer bereits legal existierenden Website?
Ja, das Setzen von Hyperlinks auf legal zugängliche Inhalte verletzt kein Urheberrecht.
Nein, das Verlinken fremder Webseiten erfordert immer eine Genehmigung.
8. Bei einem Schulausflug macht Sabine schöne Fotos von einer Landschaft und stellt diese ins Internet. Welche Aussage stellt die rechtliche Situation richtig dar?
💡 Wer ein Foto macht, ist der Urheber. Überlege, wer darüber bestimmen darf und wie man anderen freiwillig Nutzungsrechte einräumen kann.
Eine Werbefirma darf Sabines Bilder einfach ungefragt kommerziell nutzen, da es sich um eine öffentliche Landschaft handelt.
Wenn Sabine ihre Bilder unter einer Creative-Commons-Lizenz (z.B. CC-BY) auf flickr.com veröffentlicht, darf sie jeder unter Namensnennung frei nutzen.
9. Welche Aussage trifft auf das Streamen von Inhalten in offiziellen öffentlich-rechtlichen Mediatheken (z. B. ORF Mediathek, ARD Mediathek) zu?
💡 Handelt es sich bei ARD und ORF um offizielle, lizenzierte Angebote der Fernsehsender oder um illegale Streamingplattformen?
Das Ansehen von Videos über diese offiziellen Plattformen ist vollkommen legal und verletzt kein Urheberrecht.
Das bloße Anschauen von Videos im Browser verletzt das Urheberrecht der Sender.
10. Sind geschriebene Texte (z. B. Zeitungsartikel oder Blogbeiträge) genauso urheberrechtlich geschützt wie Fotos?
💡 Schützt das Gesetz nur visuelle Dinge, oder steckt auch in einem Text eine eigene, individuelle geistige Leistung des Verfassers?
Ja, Texte sind als Sprachwerke geschützt, sofern sie eine gewissen Schöpfungshöhe besitzen.
Nein, der Urheberschutz gilt ausschließlich für visuelle Medien wie Fotos und Videos.
11. Bei einem Schulausflug macht Gerda ein Foto von ihrer Freundin und postet es ohne Rücksprache auf Instagram. Welche rechtlichen Besonderheiten gelten hier?
💡 Erinnere dich an die Unterschiede: Deutschland verlangt grundsätzlich vorab eine Einwilligung, Österreich schützt Personen vor der Verletzung schutzwürdiger und berechtigter Interessen.
Es gibt im Social-Media-Zeitalter keinerlei Einschränkungen mehr für Fotos unter Freunden.
In Deutschland ist die vorherige Einwilligung Pflicht. In Österreich ist es verboten, wenn „berechtigte Interessen“ verletzt werden (z. B. Bloßstellung). Am besten fragt man immer vorher!
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